EU Chippflicht für Hunde und Katzen. Die wichtigsten Punkte.
EU BESCHLIESST CHIPPFLICHT FÜR HUNDE UND KATZEN Das EU-Parlament hat am 28. April 2026 mit überwältigender Mehrheit (457 Ja, 17 Nein) eine historische Verordnung zum Schutz von Hunde und Katzen verabschiedet. Das sind die wichtigsten Punkte: 1. Chippflicht: Alle Hunde und Katzen in der EU müssen mit einem Transponder-Mikrochip gekennzeichnet werde – mit Angaben zu Alter, Geschlecht und Herkunft. 2. Registrierung: Alle Tiere werden in nationalen Datenbanken erfasst, die EU-weit vernetzt sind. 3. Übergangsfristen: Händler müssen nach 4 Jahren umsetzen. Private Hundehalter nach 10 Jahren. Katzenhalter nach 15 Jahren. Bauernhofkatzen sind ausgenommen. 4. Zuchtverbote: Inzucht zwischen Eltern, Großeltern und Geschwistern wird verboten. Hündinnen dürfen maximal 3 Würfe in 2 Jahren haben. 5. Kein Verkauf im Zoohandel: Hunde und Katzen dürfen künftig nicht mehr in Tierhandlungen verkauft werden. 6. Eingriffe Verboten: Ohren- und Rutenkupieren sowie das Entfernen von Stimmbändern werden weitgehend untersagt. Für Deutschland bedeutet das: Bisher gibt es keine bundesweite Chip- und Registrierungspflicht – das ändert sich nun. Die Verordnung tritt 2 Jahre nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt offiziell in Kraft. Ein echter Meilenstein für den Tierschutz in Europa.Quelle: Ruhmservice Consulting
Neues Tierarzneimittelgesetz seit Jan. 2025 in Kraft!
Über diesen internen Link gelangen sie zu FAQ - Tierärztliche Hausapotheke: https://www.tierarztpraxis-unzeitig.de/FAQ-TIERAeRZTLICHE-HAUSAPOTHEKE/
Bild zeigt Info-Flyer
Alternativtext zum Info-Flyer "Neues Tierarzneimittelgesetz 2025"
Sehr geehrte Tierbesitzer/-innen, seit Anfang des Jahres tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Hiermit möchten wir Sie auf die Änderungen hinweisen.
Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen. Das heißt, sie dürfen Tierarzneimittel für die von ihnen untersuchten Tiere abgeben. Tierarztpraxen und -kliniken sind somit keine Apotheke im üblichen Sinn.
- Medikamente dürfen vom Tierarzt nur für den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden.
- Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten Bedarf nicht überschreiten.
- Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus-) Tierarztes abgeben.
- Einige Medikamente dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier nicht mehr verwendet werden.
- Manche Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.
Medikamente dürfen vom Tierarzt nur zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.
Sie dürfen Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht.
Bitte Medikamente nie über das Waschbecken oder die Toilette entsorgen!
Ein Verstoß gegen die Verordnung, bspw. durch unerlaubte Medikamentenrücknahme, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtliche-disziplinarische Folgen haben.
Tiergesundheit - Wissenswertes und Informationen über Hund, Katze, Pferd, Nagetiere und Parasiten
Bilder von links nach rechts: Hund, Katze, Pferd, Nagetier. Über diese internen Links Hund, Katze, Pferd, Nagetier finden sie Informationen über Impfungen, Zahnpflege, Parasiten u.v.m
Bild zeigt Pollenflukalender von LABOKLIN
Alternativtext zum Pollenflugkalender
HASEL Januar bis März, ERLE Januar bis April, PAPPEL Februar bis April, WEIDE Februar bis Juni |






